Aktuell kann ich gesetzlich oder privat Krankenversicherte behandeln und Betroffene, die die Kosten der Behandlung selbst bezahlen (Selbstzahler).
Ich verfüge als Therapeut über eine Kassenzulassung, so dass die Behandlungskosten mit gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden können. Allerdings sind einige Leistungen vorher zu beantragen und werden teilweise auch gutachterlich geprüft, wobei ich Sie diesbezüglich begleite und das Verfahren gesetzlich klar geregelt ist.
Bitte denken Sie daran, zum ersten Gesprächstermin und an jedem Quartalsanfang Ihre Krankenkassenkarte mitzubringen.
Privatversicherte sie sollten vor Beginn einer Therapie mit Ihrer Krankenkasse und ggf. der zuständigen Beihilfestelle abklären, welche Kosten für eine Psychotherapie übernommen werden. Ich kann Sie bezüglich des Vorgehens gerne beraten.
Ich rechne bei Privatversicherten und Selbstzahlern nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der Regel mit dem 2,3-fachen Satz ab.