Betroffene von Gewalttaten können in vielen Fällen ein psychisches Trauma erleiden. Wie körperliche Verletzungen benötigen auch seelische Wunden Pflege und Zeit zum Heilen. Dabei ist wichtig zu verhindern, dass sich die Folgen der Verwundung als dauerhafte Beeinträchtigungen verfestigen.
Das Erleiden eines psychischen Traumas durch Gewalt ist ein so überwältigendes Erlebnis, dass die Seele darauf mit Schutzreaktionen reagiert. Betroffene können sich dann plötzlich ganz anders als im Alltag erleben. Die Situation wird unwirklich, „wie in einem Film“ erlebt, die Erinnerung daran kann zunächst fehlen. Betroffene können verwirrt sein, nicht mehr wissen, was geschehen ist, sich nicht mehr zurechtfinden und sich auf eine Weise verhalten, die für sie ungewöhnlich ist. Die seelische Gesundheit ist beeinträchtigt.
Es besteht die Gefahr, dass sich traumabedingte psychische Beeinträchtigungen verfestigen und dauerhafte Einschränkungen im täglichen Leben der Betroffenen verursachen. Schnelle Hilfe in den ersten Wochen und Monaten nach dem Trauma ist deswegen besonders wichtig.
Die Hilfe für Betroffene von Gewalttaten ist im Sozialrecht rechtlich geregelt, im sogenannten Sozialgesetzbuch XIV - soziale Entschädigung.
SGB XIV hilft Menschen, die durch eine Gewalttat gesundheitlich geschädigt wurden. Sie unterstützt die Betroffenen und Angehörigen dabei, die Folgen der Schäden zu bewältigen, u.a. über sog. schnellen Hilfen.
Die Ansprüche bestehen unabhängig von der Staatsbürgerschaft.
In Niedersachsen ist für die Umsetzung das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie zuständig. Dieses hat mit anderen Beteiligten das Konzept für ein Trauma-Netzwerk Niedersachsen entwickelt, durch das den Betroffenen in Zusammenarbeit mit Kliniken und Praxen (Traumaambulanzen) in allen Regionen Niedersachsens eine fachkompetente Hilfe zur Behandlung ihres Traumas angeboten werden kann.
Für eine Liste aller beteiligten Traumaambulanzen sowie für Beratung und Fragen können Sie sich an die Koordinierungsstelle des Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in Hildesheim wenden unter der
Telefonnummer: 05121 304-741
Sie können diese Stelle auch per E-Mail erreichen: Trauma-Netzwerk@ls.niedersachsen.de
Die zuständigen Stellen des Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, die Sie über diese Kontakte erreichen, bieten Ihnen neben der Vermittlung schneller Hilfen auch ein Fallmanagement an. Dabei werden sie beraten und während des gesamten Falles begleitet.
Als Betroffene oder Angehörige können Sie sich bei einer akuten Belastung auch direkt an eine der nahegelegenen Traumaambulanzen wenden und um einen kurzfristigen Termin bitten. Wichtig ist, dass sie bei der Anfrage erwähnen, dass sie einen Traumaambulanz-Termin benötigen, damit sie wirklich so schnell wie möglich einen Termin erhalten und nicht auf einen Warteliste verwiesen werden.
Die Traumaambulanzen können eine psychotherapeutische Frühintervention und Soforthilfe nach
einem psychischen Trauma leisten. Damit soll vermieden werden, dass eine psychische Gesundheitsstörung eintritt oder dass aus ihr eine chronische Erkrankung wird.
Wer ist berechtigt die Angebote einer Traumaambulanz in Anspruch zu nehmen?
Berechtigt sind Betroffene, die Gewalt erlitten haben. Eine Gewalttat im Sinne des Gesetzes ist ein vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff gegen eine Person. Die Gewalttat darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen, ebenso die Symptome, die durch das erlittene Leid aufgetreten sind.
Neben den direkt Geschädigten können auch Angehörige und Hinterbliebende innerhalb von 12 Monaten, nachdem sie von dem schädigenden Ereignis erfahren haben, psychische Unterstützung beanspruchen.
Die Ansprüche bestehen unabhängig von der Staatsbürgerschaft.
Die Kosten für die Leistungen der Traumaambulanz werden vom Landesamt für Soziales, Jugend und Familie übernommen. Auf Antrag können auch Fahrtkosten und Unterstützung eines Dolmetschers erstattet werden.
Für die Anmeldung ist keine ärztliche Überweisung oder Zustimmung Ihrer Krankenkasse erforderlich.
Nach Vereinbarung mit dem Landesamts für Soziales, Jugend und Familie biete ich in meiner Praxis die Leistungen einer Traumaambulanz als Teil des Trauma-Netzwerks Niedersachsen an.
Ich kann das nur für Erwachsene tun, also für Personen, die volljährig sind. Für betroffenen Kinder und Jugendliche muss ich an entsprechend spezialisierte andere Traumaambulanzen verweisen.
Sollten Sie überlegen, eine solche Hilfe in Anspruch zu nehmen, zögern Sie nicht, mich telefonisch anzufragen.
Die Telefonnummer lautet 0531 30292060
Außerhalb der telefonischen Sprechzeiten (siehe Kontakt) bitte ich Sie sehr, auf meinem Anrufbeantworter eine Nachricht zu hinterlassen. Nennen Sie dabei neben Ihrem Anliegen auch Ihren Vor- und Nachnamen und eine Rückrufnummer und ausdrücklich den Wunsch eines Ersttermins in meiner Traumaambulanz.
Alternativ können Sie eine E-Mail mit dieser Anfrage an info@pt-moschner.de schicken.
Ich werde Sie anrufen, sobald ich Zeit habe, und ggf. einen Termin mit Ihnen vereinbaren.